Page 22 - BDB Spezial Parken 4-22
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Dauerhaft dicht und bei Feuer sicher
Brandschutztechnische Anforderungen an den Bodenbelag in Parkbauten
Die vielen Fahrzeuge stellen in
Tiefgaragen und Parkhäusern
eine hohe Brandlast dar. Für
den Fall der Fälle gilt es des-
wegen, im Sinne des vorbeu-
genden Brandschutzes einige
Vorkehrungen zu treffen. Diese
betreffen auch die Auswahl al-
ler Werkstoffe, die beim Bau
und der Sanierung zum Einsatz
kommen, darunter nicht zuletzt
auch das Material, das zur Ab-
dichtung und Beschichtung des
Bodenbelags genutzt wird. Sys-
teme auf Basis von Polymethyl-
methacrylat (PMMA) erweisen
sich in der Praxis als geeignete
Lösungen, die den Anforderun-
gen an den Brandschutz ebenso
Rechnung tragen wie denen an ein wirtschaftliches Bauen.
Bei der Planung von Parkhäusern und -decks sowie von Tief- garagen greifen eine Vielzahl von Regelwerken, wenn es um die Bestimmungen zum baulichen Brandschutz geht. Grund- sätzlich gelten die Landesbauordnungen und die Verwaltungs- vorschrift technische Baubestimmungen der einzelnen Bun- desländer. Diese wiederum fußen auf der Musterbauordnung sowie der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Bau- bestimmungen (MVV TB). In den länderspezifischen Regel- werken sind ferner Sonderbauvorschriften zu beachten, un- ter die Garagenbauten fallen können. Hervorzuheben ist hier die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Gara-
gen und Stellplätzen (M-GarStVO), wel- che künftig die bis- her gültige Muster- Garagenverordnung (M-GarVO) ablösen soll und deren Ent- wurf aus dem Jahr 2020 um einige Vor- gaben in puncto Brandschutz erwei- tert wurde. Hinzu- kommen können au-
Neben den Oberflächenschutzsystemen hat Triflex auch die Mar- kierungswerkstoffe entsprechend untersuchen lassen, sodass ein kompletter schwerentflammbarer Aufbau – bestehend aus Abdichtung und/oder Beschichtung sowie einer Markierung – geprüft und nachgewiesen ist. Das ist bisher einmalig am Markt. Foto: Triflex
Die vielen Fahrzeuge stellen in Tiefgaragen und Parkhäusern eine
hohe Brandlast dar. Deswegen gilt es bei der Auswahl aller Werk- stoffe, die beim Bau und der Sanierung zum Einsatz kommen, brand- schutztechnische Eigenschaften zu bedenken. Dies trifft nicht zuletzt auch auf das Material zu, das zur Abdichtung und Beschichtung des Bodens genutzt wird. Foto: Triflex
ßerdem Auflagen aus dem Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes, der Sachversicherer oder den Feuerwehren.
Trotz der Vielzahl an Regelwerken und Richtlinien, die sich mit den Anforderungen im Brandschutz widmen, bleiben Fra- gen offen, die für die bauliche Ausführung entscheidend sind. „Weder die Abdichtung noch die Beschichtung der Parkflä- chen werden in der M-GarVO aus 2008 konkret benannt“, sagt Heinrich Winkler, Segmentmanager Parkhaus bei Trif- lex, einem europaweit führenden Produzenten von Flüssigab- dichtungen. „Definiert sind dort lediglich die Anforderungen an Bauteile wie Wände, Decken und Stützen, abhängig von der Größe der Garage. Die bautechnische Umsetzung dieser ist in den technischen Regelwerken definiert.“ Stattdessen zurate zu ziehen sind dafür die Technische Regel „Instand- haltung von Betonbauwerken“, die Abdichtungsnormenreihe DIN 18531 bis 18535, die Richtlinie „Schutz und Instandset- zung von Betonbauteilen“ sowie DBV-Merkblätter, etwa das zu Parkhäusern und Tiefgaragen aus 2018. Heinrich Winkler stellt klar: „Diese Dokumente gehen aber nicht explizit auf den Brandschutz ein.“ Es ist folglich die Aufgabe der planungs- beauftragten Instanz, ein Material für die Ausgestaltung der Fahrbahnoberfläche zu ermitteln, das im Einklang mit den im Brandschutzkonzept dargelegten Anforderungen steht.
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BDB-Nachrichten Journal spezial – Parken




































































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